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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus Mönblick Rügen

Wir freuen uns sehr darüber, wenn wir Sie im Ferienhaus Mönblick-Rügen, [18556 Dranske OT Lancken] begrüßen dürfen. Unter unseren AGB`s sind ein paar Regeln zusammengefasst, die zu Ihrem und unserem rechtlichen Schutz dienen und Bestandteil des Mietvertrags sind.


1. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung, Zahlungsmodalitäten

1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag für den Aufenthalt im Ferienhaus Mönblick Rügen kommt zu Stande, in dem wir Ihre Buchung (per Post, Fax oder E- Mail) bestätigen und Sie hierüber schriftlich informieren (Mietvertrag/Buchungsbestätigung).

1.2. Sie erhalten den Mietvertrag/ Buchungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Buchungsanfrage.

1.3. Nach Erhalt und Unterzeichnung der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag in Höhe von 75% ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig.

1.4. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks, auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu überweisen.

Verwendungszweck:

Nachname; Buchungs-Nr.:

Kontoinhaber: Sonja Bombal
Bank: Deutsche Kreditbank AG (DKB)
IBAN-Nr.: DE86120300001071380560
SWIFT (BIC): HBYLADEM1001

1.5. Bei kurzfristiger Anmietung, d.h. weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis bei Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung der Ferienwohnung und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht monatliche Zahlungspflicht für die vereinbarte Mietdauer.


2. Mietpreis/Leistungen

Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Gegen Aufpreis stellt die Vermieterin Bettwäsche sowie Handtücher zur Verfügung. Auf Wunsch ist ein Wäschewechsel oder eine Zwischenreinigung der Wohnung gegen zusätzlichen Aufpreis möglich. Hierfür werden folgende Preise berechnet:

 15,00€ / Person für einen neuen Satz Handtücher (1 Duschtuch, 1 Handtuch)

 20,00€ pro Person Wäschewechsel (Kissen- & Bettbezug, Laken)

150,00€ Zwischenreinigung durch Dienstleister


3. Gästezahl / Nutzung

Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Die Ferienwohnungen dürfen nur von den in der Angebotsbeschreibung angegebenen und den in der Buchung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag, wird eine veränderte Benutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste festgestellt, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.

Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten von mehr oder anderen Personen benutzt worden sind, als im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart, kann er einen entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.


4. Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt.


5. Rauchen/Grillen

5.1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass im Gebäude zu keiner Zeit geraucht wird. Im Außenbereich dürfen das Grundstück, die Terrasse bzw. der Balkon nicht mit Zigarettenkippen verschmutzt werden.

5.2. Im Gebäude, auf den Balkonen und den Terrassen ist das Grillen zu jeder Zeit strikt untersagt.

5.3. Der Mieter verpflichtet sich, bei Nichtbeachtung eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 500,- € zahlen.


6. Anreise / Abreise

Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselrückgabe wird mit 50% der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.


7. Rücktritt / Ersatzmieter

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich eingeht (per Post, Fax oder E-Mail). Wenn der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt oder den Aufenthalt aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, kann angemessener Ersatz für die getroffenen Reservierungen und entstandene Aufwendungen verlangt werden.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

ab 34 Tage oder weniger vor Mietbeginn 100% des Mietpreises

bei Nichtantritt – 100% des Mietpreises

Sollte die stornierte Buchung zeitlich deckungsgleich an einen anderen Gast weitervermietet werden können, werden die dafür entstandenen Kosten zuzüglich einmaliger Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100,- Euro fällig.

Bei Nichtanreise des Mieters ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält die Vermieterin das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), die Ferienwohnung weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. In diesem Fall und bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.

Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung


8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachten Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.

Trotz der bezahlten Endreinigung muss die Ferienwohnung bei Abreise in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Die Küchenzeile muss gesäubert, der Kühlschrank gereinigt, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein. Die Endreinigung kann nicht vom Mieter übernommen werden.

Beim Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für hieraus entstehende eventuelle Beschädigungen, Einbrüche, Diebstahl etc. am Eigentum des Mieters.

Bei Schlüsselverlust ist eine Wiederbeschaffung mit besonderem Aufwand und Kosten verbunden. Diese Kosten sind vom Mieter zu tragen.


9. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

9.1. Sollten bei Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen. Der Mieter muss die Mängel/Reklamationen unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, dem Vermieter/der Hausverwalterin melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.

9.2. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd, TV, etc.). Er ist verpflichtet, jegliche Schäden die während seiner Mietzeit bei der Ferienwohnung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter/der Hausverwalterin anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für selbst verursachte Schäden im Ferienhaus, die während seiner Nutzung entstanden sind. Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.

9.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Er haftet nicht für den Verlust und/oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.


10. RügenCard / Kurabgabe

Der Kurbeitrag muss durch den Mieter und alle Begleitpersonen direkt an die Kurverwaltung der Gemeinde Dranske abgeführt werden.
Die genauen Details sind unter
http://www.gemeinde-dranske.de/tourismus-1/kurtaxe.html zu finden.

Die Höhe der Kurabgabe beträgt z. Zt. pro Person und Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet
(An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag):

Hauptsaison- 31.Mai bis 31. Oktober
Vollzahler Ermäßigt
1,00 € 0,50 €

Nebensaison – 01.November bis 30.April
0,50 € 0,25 €

Jahreskurkarten
30,00 € 20,00€

Die Gemeinde Dranske hat den Status eines anerkannten Erholungsortes. Daher ist jeder ortsfremde Gast kurabgabepflichtig, was auch eine Reihe von Annehmlichkeiten mit sich bringt.

Gegen Vorlage Ihrer gültigen Kurkarte erhalten Sie z.B. 5 % Rabatt auf Karten der Störtebekerfestspiele, für das Nationalparkzentrum Königsstuhl Fahrscheine, Fahrten mit der Weißen Flotte – ab Dranske, Wiek oder Breege – nach Hiddensee und den Störtebeker Transfer nach Ralswiek. Sie erhalten Fahrscheine und Karten im Fremdenverkehrsamt Dranske. Es gibt ferner Ermäßigung beim Besuch im Marinehistorischen- und Heimatmuseum Dranske und in Einrichtungen der Gemeinde Dranske (z.B. Bibliothek, Veranstaltungen des Fremdenverkehrsamtes Dranske. Alle Strände im Gemeindebereich und die gemeindlichen Parkplätze (außer Großparkplatz Nonnevitz) sind kostenlos.


11. Datenschutz

Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.


12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.